AGBs/Nutzungsbedingungen

Regeln im Springolino (AGB)

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Mit dem betreten der Spieleinrichtung werden die Regeln anerkannt.

Wir bitten Sie diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt folge zu leisten!

Vielen Dank! Ihr Springolino Team

Allgemeines

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind im Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet

Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.

Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

Kundendaten, die der Betreiber (z.B.) durch Geburtstagsanmeldungen erhält, werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt, d.h. es erfolgt eine rein interne Verwendung ohne Weitergabe an Dritte.

Keine Aufsichtspflicht/Haftungsfreistellung

Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines Aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens 12 Jahre alt und das entsprechende Einverständnis- und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem Aufsichtspflichtigen unterschrieben und von dem jeweiligen Kind ein gültiger Lichtbildausweis vorgelegt.

Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsicht –  und Betreuungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Karneval, etc.).

Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, werden Eltern oder Aufsichtspflichtige Erwachsene, nicht von der eigenen Aufsichtspflicht entbunden.

Benutzung der Spielgeräte

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die Anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.

Der Kleinkinderbereich ist nur für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 5 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkindermüttern aus dem Bereich verwiesen werden.

Außenbereich:

Der Außenbereich darf nur durch die dafür vorgesehene Tür/Türen betreten werden, die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

Videoüberwachung/Unfallmeldung

Wir weisen darauf hin, dass der gesamte Spiel- und Gastronomiebereich videoüberwacht ist. Mit Nutzung der Räumlichkeiten wird diesem Vorgehen ausdrücklich zugestimmt.

Sollte Ihnen etwas gestohlen worden sein, bitte unverzüglich an der Information melden.

Wir zeigen jeden nachgewiesenen  Diebstahl im Interesse unserer ehrlichen Kunden an und verhängen ein Hausverbot!

Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Information zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert. Meldungen nach Verlassen der Halle können aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte dies aus nachweisbaren Gründen nicht zumutbar gewesen sein, so ist die schriftliche Meldung unverzüglich, jedoch innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Datum und ungefährer Uhrzeit, nachzuholen.

Für Unfälle, die nicht in dieser Form und Frist angezeigt werden, wird die Haftung ausgeschlossen.

Bekleidung

Aus hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen getragen werden. Socken können Sie an der Information kaufen.

Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.

Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändchen tragen. Achtung sehr gefährlich!

Speisen und Getränke/Rauchen/Alkohol

Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise fair und familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen  sind Allergiker- und Babynahrung. Für Geburtstagsbuchungen gelten etwas andere Regeln, siehe dazu Geburtstags Info.

Im Springolino gilt Kaugummiverbot!

Essen und Trinken bitte nur an den dafür vorgesehen Tischen! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!

In der gesamten Halle, sowie auf den Toiletten, ist das Rauchen streng verboten und nur in dem dafür vorgesehen und gekennzeichneten Bereich erlaubt. Selbiges gilt auch für das anzünden von Kerzen, Wunderkerzen oder ähnlichem.

Zuwiderhandeln kann mit Verweisung der Spielanlage führen.

Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen. Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen, zum Schutz der Kinder und Gäste!

Verhalten/Beschädigungen

Schlechtes Benehmen andere Kinder, z.B kratzen, beißen, schlagen, Schimpfwörter etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden. Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Kinder in einem solchen Fall abzumahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen. In einem solchen Fall wird der Eintrittspreis nicht erstattet. In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.

Bei Beschädigungen besteht seitens des Springolinos ein Schadenersatzanspruch, sofern Verschulden vorgeworfen werden kann. Wir möchten Sie bitten, uns diese Fälle anzuzeigen, damit wir sie mit der Haftpflichtversicherung Ihres Kindes abklären können.

Die Aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten. Im Falle des Verstoßes haften Sie dem Betreiber für den daraus entstandenen Schaden.

Für Beschädigungen an der Bekleidung, die bei der Benutzung der Spielgeräte entstehen, sowie für selbstverschuldete Unfälle, wird keine Haftung übernommen.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten!

Kapazitätsgrenze/Garderobe/Fundsachen

An stark besuchten Tagen behält sich der Betreiber vor keine Sitzplatzgarantie zu gewähren.

Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz, außer für die reservierten Geburtstagsbuchungen. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber informieren.

Die Benutzung von Garderobe geschieht auf eigenes Risiko. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung,  oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung.

Um Diebstählen vorzubeugen lassen Sie Ihre Wertgegenstände im Auto oder mieten Sie sich gegen eine Gebühr von 1€ ein Schließfach, (bitte Schlüsselpfand bereithalten). Bei Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10€ erhoben.

Fundsachen werden an der Information aufbewahrt und bei Nichtabholung nach sechs Wochen an eine Organisation, für einen  guten Zweck gespendet.

Keinen Zutritt haben

Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde und vorher angemeldete Erwachsene).

Personen mit Hausverbot.

Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).

Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen.

Zum Wohle eines sicheren Besuches und des zu beschützenden Kindes, bitten wir um Verständnis dieser Regelungen und wünschen viel Spaß in unserem größten Indoor- Spielplatz OWL`s!

Ihr Springolino Team!

 

 

 

GASTRONOMIE

Erst wird gespielt - dann lecker gegessen! Bei uns gibt es nicht nur Fast-Food sondern auch einen gesunden und leckeren Snack für zwischendurch!

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