Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen
Allgemeine Nutzungsbedingungen Springolino-Spielpark

1. Mit Lösen der Eintrittskarte und Betreten der Spielanlage sind die nachstehenden
Vertragsbedingungen vom Nutzer akzeptiert.

2. Die Nutzung der unterschiedlichen Spielgeräte im Innen- und Außenbereich erfolgt
auf eigene Gefahr. Alle Geräte sind TÜV geprüft und unterliegen ständiger
Pflege und Wartung.

3. Für Schäden die Besuchern des Spielparks dennoch, aufgrund unsachgemäßer
Handhabung oder nicht Befolgen von Hinweisen und Anweisungen, entstehen,
kann der Betreiber nicht haftbar gemacht werden.

4. Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder über 12
Jahren nur mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten und Vorlage eines gültigen
Lichtbildausweises

5. Das Bedienpersonal in der Halle und im Außenbereich, die Hallenleitung und
sonstiges während des Betriebes anwesendes Personal entbindet die Eltern, die
Erziehungsberechtigten oder sonstige begleitende Besucher nicht von ihrer Aufsichtspflicht.

6. Das Nichtbefolgen von Anweisungen des Bedienpersonals oder der Hallenleitung
kann bei groben Verstößen zum Verweis von der Spielanlage führen. Eine Erstattung
der Eintrittsgelder in diesen Fällen erfolgt nicht.

7. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen sind
die für die Geburtstagsbuchungen erlaubten Speisen und Getränke.

8. Das Mitbringen von eigenem Spielzeug, harten oder spitzen Gegenständen in
die Spielanlage ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

9. Auf der gesamten Anlage, mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzone,
herrscht Rauchverbot, Feuerverbot und Kerzenverbot.

Wir wünschen Euch viel Spaß bei uns im Springolino!